Ludger Wissing

Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

Gutachten

Die Frage ist, welches Gutachten wird gebraucht!

  • Muß ich den unebenen Putz akzeptieren und wie sind hier die Toleranzen zu bewerten?
  • Woher kommen die feuchten Stellen im Keller?
  • Wieso hat der Putz so viele Risse?
  • Warum wird der Verblender weiß (Ausblühungen)?
  • An der Gebäudeaußenwand tritt von Innen Schimmelpilz auf. Wieso ist das so?
  • Woher kommt das Wasser unter dem Estrich und wieso zeigt der Estrich Risse auf und Verformungen?


Hier müssen die Fragen abschließend in einem Gutachten beantwortet werden. Privatleute, Handwerksbetriebe usw. sind hier auf eine Sachverständigen Bewertung neutral, unparteiisch objektiv nach besten Wissen und Gewissen angewiesen um einen Streit aus dem Wege zu gehen oder zu schlichten. In der Regel wird hier zwischen einem Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten unterschieden.

Gerichtsgutachten

Der Erstattung eines Gerichtsgutachtens liegt ein Beweisbeschluss des Gerichtes zugrunde. Er enthält den klaren Auftrag zur Begutachtung anhand konkreter Fragen. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht. Dabei ist das Gericht frei und nicht von den Vorschlägen der Parteien abhängig.

Privatgutachten

Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstattet werden, für private Auftraggeber. Man nennt diese auch häufig Parteigutachten oder außergerichtliche Gutachten. Auftraggeber sind z.B:

  • Privapersonen
  • Unternehmen
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • Banken
  • Behörden

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, dass von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein sollen. Ein Schiedsgutachten hilft, die technische Genauigkeit und Angemessenheit der Lösung sicher zu stellen und gewährleistet Vertraulichkeit. Insbesondere im Zuge der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Bedeutung. Es stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung dar, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.